Wiedereinstieg Wettkämpfe 2020
Die nachfolgende Information des WLV ging am 13. Juni 2020 bei mir ein:
Liebe Leichtathletik-Freunde,
mit der gestern [12.6.2020] veröffentlichten Neufassung der Corona-Verordnung Sportwettkämpfe durch das Kultusministerium und das Sozialministerium BaWü ist nun auch – zumindest in kleiner Form – der sofortige Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb für die Leichtathletik möglich.
Wir haben, um die Umsetzung der CoronaVO Sportwettkämpfe zu gewährleisten, analog zum Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ein Schutzkonzept Leichtathletik-Wettkämpfe erstellt.
Eine Information der Vereine erfolgte über eine News-Meldung auf unseren Internetseiten:
https://www.wlv-sport.de/home/details-wlv-home/news/der-wettkampfbetrieb-kann-wieder-anlaufen
Hier sind alle Informationen, auch hinsichtlich der aktuell (noch) geltenden Beschränkungen, nachzulesen. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere Lockerung dieser Vorgaben in regelmäßigen Abständen erfolgen wird.
Weiterhin möchte ich [WLV] noch darauf hinweisen, dass wir – vorerst befristet für Veranstaltungstermine bis einschl. 31. Juli 2020 – Veranstaltungen mit einer Frist von 5 Tagen über LADV angemeldet werden können.
Für Rückfragen stehen Markus Reichle als WLV-Referent Wettkampfwesen oder ich selbst [Gerhard Müller] unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Beide Dokumente können hier abgerufen werden: