Neue Corona-Verordnung Sport ist ein weiterer Schritt zurück in die Normalität
Die bisherigen Verordnungen sind nun in einem gebündelten Dokument zusammengefasst. Die neuen Grundlagen der Verordnung Sport lassen unter anderem einen geregelten Sportbetrieb in Baden-Württemberg für die zweite Jahreshälfte fast vollumfänglich zu. Durch den kontinuierlichen Austausch des Landessportverbandes Baden-Württemberg mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg konnten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die in die Entscheidung der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus) des Landes Eingang fanden. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat dazu am 25. Juni 2020 die offizielle Verordnung veröffentlicht.
>> Zur Corona-Verordnung Sport, die am 1. Juli 2020 in Kraft tritt
Die Schutzkonzepte der Leichtathletik Baden-Württemberg für den Trainings- und den Wettkampfbetrieb werden zeitnah in einer angepassten Fassung zur Verfügung gestellt.